Streit unter Erben vermeiden

Erben und Vererben ist nicht einfach, die Nachlassabwicklung zuweilen recht kompliziert. Dabei vertritt der  Testamentsvollstrecker in erster Linie die Anliegen des Erblassers und den Schutz des Vermögens.

Ein Testamentsvollstrecker kann viel Ärger vermeiden. Er gelte gewissermaßen als Puffer zwischen den Erben, wenn die Vermögensnachfolge nicht ganz eindeutig ist, sagt der Rechtsanwalt Matthias Rösler vm Deutschen Forum für Erbrecht (DFE) in München. Aber auch, wenn der Erblasser keinen Streit unter den Erben befürchtet, kann es für ihn sinnvoll sein, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen. Denn eine Nachlassabwicklung sei rechtlich oft kompliziert. Die wichtigste Aufgabe des Vollstreckers sei, die Hauptanliegen des Toten zu erfüllen. Dazu zählten in der Regel eine gerechte Vermögensverteilung, der Schutz des Nachlassvermögens, Streitvermeidung und Steuerersparnis. Infrage komme für den Job des Testamentsvollstreckers theoretisch jeder Erwachsene, sagt Eberhard Rott, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung (AGT) in Bonn. Allerdings sei es hilfreich, wenn er sich in rechtlichen und geschäftlichen Fragen etwas auskennt. Ernennen könne der Erblasser den Vollstrecker laut Rott einfach und formlos: Er schreibt seine Wahl ins Testament. Allerdings sollte er den Vollstrecker seiner Wahl vorher fragen. Außerdem sei es sinnvoll, einen Ersatz-Testamentsvollstrecker zu benennen, falls der eigentliche verstorben ist oder das Amt nicht annehmen kann oder will, rät Rösler. Sonst ernenne unter Umständen das Nachlassgericht einen Ersatzvollstrecker, der die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse des Verstorbenen nicht kennt. Auch die Vergütung des Testamentsvollstreckers kann zu Streit führen: Im Gesetz ist lediglich eine «angemessene Vergütung» des Testamentsvollstreckers
vorgeschrieben, kritisiert Rösler. Am besten kläre der Erblasser auch diese Frage direkt selbst im Testament, empfiehlt Ursula Seiler-Schupp, Rechtsanwältin bei der DVEV. Formelle Vorgaben gebe es hier ebenfalls nicht: Er könne entweder eine feste Summe nennen, ein Stundenhonorar oder einen Prozentsatz vom Erbe.

Letzte Änderung: Donnerstag, 19.04.2012 08:59 Uhr

Alle Titel im Großraum Köln/Bonn

Lernen Sie die weiteren Anzeigenblätter im Großraum Köln/Bonn kennen. »