Swisttal-Heimerzheim (EB/ch). Einen Beitrag zur gewünschten "Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum" leistet der Fußgängerüberweg im Bereich des neuangelegten Kreisverkehrs in Heimerzheim.
Im Zusammenhang mit dem Bau des Kreisels wurde der Fußgängerüberweg mit sogenannten Noppen- und Rippenplatten als Bodenindikatoren nach technischen Vorgaben des Landesbetriebs Straßenbau NRW behindertengerecht ausgebaut. Zur Unterstützung von sehbehinderten und blinden Menschen wurde zudem im Bereich der Querungen neben einer Anrampung jeweils auch ein sogenanntes taktiles Bord mit einer Höhe von 6 Zentimeter eingebaut. Diese Bauweise entspricht auch den landesweiten Empfehlungen.
"Die besonderen Belange behinderter oder benachteiligter Menschen finden jedoch nicht immer das gewünschte und erforderliche Verständnis in unserer Gesellschaft. Bisweilen ist es auch schlichtes Unwissen über die technischen Belange", stellt der Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, Dieter Siegberg, fest. So führt die bauliche Trennung der gemeinsam genutzten Verkehrsfläche mancherorts - wie auch in Heimerzheim - offenbar zu Missverständnissen bei den Fußgängern. Aufgrund dessen wird derzeit der Leitfaden für barrierefreie Straßenraumgestaltung verbessert. In der Folge werden alle Querungsbereiche durch schmalere Richtungsfelder und Absenkung der Hochborde mit einer niveaugleichen Anrampung optimiert. Dies soll so nun auch in Heimerzheim geschehen.
"Zu berücksichtigen ist", so Siegberg weiter, "dass sich die Anforderungen an barrierefreies Bauen in den vergangenen Jahren stark verändert haben." Für blinde und sehbehinderte Menschen bedeutet Bewegungsfreiheit im Besonderen das Vorhandensein von taktilen, also berührbaren und strukturierten Flächen mit eindeutigen Bodenindikatoren. Siegberg weist darauf hin, diese Bereiche möglichst den sehbehinderten Menschen zu überlassen. Alle anderen Fußgänger - also auch diejenigen mit rollenden Hilfsmitteln - sollten die Querung über die vorgenommene Anrampung nutzen, um Stürze zu vermeiden. Mit den jetzt stattfindenden Änderungen sollten die Belange aller Nutzerinnen und Nutzer gewährt sein.
Pressemitteilung des Rhein-Sieg-Kreises











