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Tipps und aktuelle Fahrberichte - exklusiv von Motorjournalist Werner Müller


Winterreifen: Per Gesetz eindeutig mehr Sicherheit

Seit Dezember 2010 sind M+S-Reifen bei winterlichen Straßen per Gesetz verordnet. Sie bringen auch in unserer Region mehr Sicherheit. Bei Schnee, eisigen Straßen, aber auch bei Nässe

"Ich brauche keine Winterreifen, ich fahre ja nur, wenn die Straßen geräumt sind." Autofahrer, die so denken und handeln, sind nicht nur leichtsinnig, sondern handeln gegen das Gesetz zur Winterreifenpflicht, dass im Dezember 2010 verkündet wurde.

Winterreifen-Pflicht ist eindeutig Der (verkürzte) Gesetzestext lautet: "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte darf ein Fahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die nach EG-Richtlinien die Eigenschaften für M+S-Reifen erfüllen."

Im Klartext: Es dürfen bei winterlichen Wetterverhältnissen nur Reifen gefahren werden, die vom Profil und der Struktur her auf frischem oder festgefahrenem Schnee, Schneematsch oder Eisplatten bessere Fahreigenschaften erbringen als Sommerreifen. Die Winterreifen, Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen müssen eine M+S-Kennzeichnung oder Bergsymbol mit Schneeflocke tragen.

Bußgeld Fahren auf winterlichen Straßen mit falschen Reifen kostet ein Bußgeld von 40 Euro. Wer zusätzlich im Winter wegen falscher Reifen den Verkehr behindert, kann mit 80 Euro Bußgeld rechnen. Wer sein Auto im Winter nicht bewegt oder Besitzer von Zweitwagen (etwa einem Cabrio) oder einem Oldtimer ist, darf auch in der Winterzeit mit Sommerreifen fahren. Allerdings nur, wenn keine winterlichen Straßenverhältnisse herrschen.

Aber Vorsicht: Ein Wintereinbruch oder Glatteis kann unvorhergesehen eintreten. Und dann ist man mit falschen Reifen unterwegs. Für ein Fehlverhalten bei Winterreifen ist übrigens der Fahrer verantwortlich, nicht der Halter des Fahrzeugs. Deshalb: Wer einen Leihwagen gemietet hat, ist als Fahrer dafür verantwortlich, dass M+S-Reifen aufgezogen sind.

Winterreifen von O bis O Von Oktober bis Ostern sollte die M+S-Pneus drauf bleiben. Denn die etwas weichere Gummimischung und die größere Profiltiefe bringen in der Regel auch bessere Nässeeigenschaften mit sich.

Winterreifenpflicht im Ausland Für Wintersportler oder Winterflüchtlinge gilt: Auch in vielen Urlaubsländern müssen Winterreifen aufgezogen sein.

Die wichtigsten Länder:
Belgien (1.10. bis 30.4.)
Bulgarien (November bis März)
Finnland (1.12. bis 28.2.)
Frankreich (Hinweis durch Verkehrschild)
Italien im Aosta-Tal, sonst kurzfristig je nach Witterung
Lichtenstein (keine Vorschrift, aber Mithaftung bei Schäden und Sommerreifen)
Litauen (1.11. bis 1.4.)
Norwegen, dringend empfohlen,
Österreich (1.11. bis 15.4.)
Schweden (1.12. bis 31.3.)
Schweiz, (keine Pflicht, aber Mithaftung bei Unfällen mit Sommerreifen)
Slowakei (15.11. bis 31.3.)
Tschechien (1.11. bis 30.4.),
Ungarn, Vorschrift durch Verkehrszeichen.

Mein Tipp: Möglichst umgehend die Winterreifen aufziehen, es gab schon einige Frostnächte. Bei älteren Reifen auf genügend Profiltiefe (mindestens 4 bis 5 mm) und auf das Reifenalter (DOT Zeichen auf Reifenflanke) achten. Winterreifen sollten nicht älter als 6 Jahre sein.

Und bei der Demontage der Reifen die Laufrichtung mit VL, VR, HL und HR markieren. Eine Montage gegen die Laufrichtung stellt die Profilblöckchen auf. Mehr Verschleiß und höheres Abrollgeräusch sind die Folge.

Foto: Allianz/dpp
Der Wintereinbruch kann schnell kommen. Gerade in unseren Bergregionen. Deshalb jetzt die Winterreifen aufziehen.
Letzte Änderung: Donnerstag, 27.10.2011 09:24 Uhr

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